Suizidassistenz ist in Deutschland gegenwärtig nicht per Gesetz geregelt. Assistierte Suizide finden zunehmend statt, aber ohne Regulierung oder Überprüfung der Voraussetzungen oder des Vorgehens. Gerade erst wurden zwei Ärzte, die psychisch kranken Menschen beim Suizid assistiert hatten, zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die DGPPN bekräftigt deshalb jetzt ihre Forderung nach einem Gesetz zur Suizidassistenz und stellt Eckpunkte für ein mögliches Vorgehen vor. Sie sollen aus psychiatrischer Perspektive die Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung unterstützen.